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BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 3 Z 159/88 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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AuslG § 16
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3104 (Ls.)
- NVwZ 1989, 400
- BayObLGZ 1988 Nr. 72
- BayObLGZ 1988, 382
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft
Aus der Tatsache, daß sich der Betroffene bereits in der Vergangenheit verborgen gehalten hatte und auch bis zu seiner erneuten Festnahme nicht zu erreichen war, durfte das Landgericht den begründeten Verdacht entnehmen, der Betroffene werde sich wieder verbergen, wenn er freigelassen werde, und sich durch Untertauchen der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1988, 382, 384; 1993, 154, 155 f; 1993, 311, 313). - OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
Schließlich wird gegebenenfalls aufzuklären sein, ob hier eine (maximal) dreimonatige Abschiebungshaft erforderlich ist (OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 1/1995 S. 7; für die Strafhaft BayObLGZ 1988, 382, 383). - OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 4/95
Ausländerrecht: Abschiebungshaft, Ausschöpfung der Höchstdauer der Haft wegen …
verborgen hält (vgl. BayObLG-Report 1993, 40 und BayObLGZ 1988, 382, 384).
- BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93 Hierfür dürfen aber nicht solche Umstände herangezogen werden, aus denen sich nur ergibt, daß der Ausländer sich beharrlich weigert, freiwillig auszureisen, oder er auf dem Luftweg abgeschoben werden muß (Ergänzung zu BayObLGZ 1988, 382/384 und 1993, 154/155 f.).«.
- BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92 Die Dauer der angeordneten Haft verletzt nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BayObLGZ 1988, 382; 1991, 259/260).
- OLG Düsseldorf, 05.07.1993 - 3 Wx 276/93
Ausländerrecht: Anordnung von Sicherungshaft bei begründetem Verdacht des …
Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht früher wiederholt die Auffassung vertreten, daß es für die Haftanordnung genüge, daß der Betroffene "im Bundesgebiet keinerlei familiäre oder soziale Bindung" (vgl. BayObLGZ 1987, 351, 353) oder "überhaupt keine Bindungen an einen Aufenthaltsort im Inland" (vgl. BayObLGZ 1988, 382, 384) hat. - BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
Einreise eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlende mündliche Anhörung durch …
Im Einzelfall kann sich auch allein aus dem Umstand, dass der Ausländer in Deutschland keine sozialen Bindungen hat, ein begründeter Verdacht ergeben, er wolle sich seiner Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1988, 382/384 m. w. Nachw.); auch eine solche Schlussfolgerung erfordert aber eine Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles. - BayObLG, 14.03.1994 - 3Z BR 37/94
Voraussetzungen der Abschiebehaft
Hieraus durfte es den begründeten Verdacht entnehmen, er wolle sich seiner Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1988, 382/384). - BayObLG, 31.03.1992 - 3Z BR 32/92 Ohne diese Kenntnis kann aber nicht beurteilt werden, ob nach einer etwaigen Strafhaft des Betroffenen seine Abschiebung durch Haft und, wenn ja, für eine Dauer von zwei Monaten gesichert werden muss oder ob der Behörde während der Strafhaft ausreichend Zeit zur Verfügung stehen wird, eine Abschiebung aus der Strafhaft vorzubereiten (vgl. § 456a StPO ; BayObLGZ 1987, 275/279; 1988, 382; 1991, 258; KG InfAuslR 1985, 210; Huber NJW 1986, 2150/2156).